1. Ziele

Der VKR hat sich folgende Ziele gesetzt:

  • Fortbildung
    die wissenschaftliche und religionspädagogische Fortbildung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Berufsbildenden Schulen in Deutschland
  • Förderung des Religionsunterrichtes
    die Förderung des Religionsunterrichtes an Berufsbildenden Schulen
  • Interessenvertretung
    Die Vertretung der Belange der Religionslehrerinnen und Religionslehrer an den Berufsbildenden Schulen
  • Zusammenarbeit mit anderen Verbänden
    Der Verband erstrebt die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Lehrerorganisationen, die verwandte Ziele verfolgen, sowie den Anschluss an eine Dachorganisation.

2. Handlungsfelder

Aus den Zielen ergeben sich folgende Handlungsfelder:

  • Bundesverband
    Die satzungsgemäße Förderung von Wissenschaft und Forschung und von Volks- und Berufsbildung geschieht vorranging durch den Bundesverband. Er setzt sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den RU an BBS ein.
  • Landesverbände
    Bildungspolitik ist überwiegend Ländersache. Den Landesverbänden obliegt die Förderung des RU an BBS und die Unterstützung der Kollegen vor Ort. Dies wird gewährleistet durch kontinuierliche Kontaktgespräche mit Vertretern der Kultusministerien, Bezirksregierungen und anderen Schulbehörden. Es geschieht in Absprache und in engem Kontakt mit den jeweiligen Diözesanadministrationen.

Zur Durchsetzung politischer Ziele und zur besseren Unterstützung der KollegInnen suchen die Landesverbände eine enge Zusammenarbeit mit anderen Lehrerverbänden im jeweiligen Bundesland.

3. Organisationsrahmen

Die Landesvorstände agieren im Rahmen ihres Handlungsfeldes eigenständig und eigenverantwortlich. Der Bundesverband hat den Charakter eines Dachverbandes.

Im Rahmen der satzungsgemäßen Möglichkeiten verfügt jeder Landesverband eigenständig über seine Landeskasse und das Vermögen des Landesverbandes. Soweit es für eine gemeinsame Steuerklärung notwendig ist, gibt der Landeskassierer das steuerrelevante Zahlenwerk der Landeskassenverwaltung an den Bundesverband weiter.

Zur Stärkung der bundesweiten Solidarität wirken Vertreter der Landesverbände regelmäßig in den satzungsgemäßen Gremien des Bundesverbandes mit.